Beschwerdeverfahren & Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen
Gilt für: Mitarbeitende, Kund:innen, Lieferant:innen, Partner:innen und die allgemeine Öffentlichkeit
Kontakt: hinweis@laborb.de
Gültig ab: Juli 2026
Letzte Aktualisierung: Juli 2026
labor b designbüro verpflichtet sich zu ethischem, transparentem und verantwortungsvollem Handeln. Diese Seite beschreibt, wie Beschwerden eingereicht werden können, wie wir damit umgehen und wie wir alle Beteiligten vor Vergeltungsmaßnahmen schützen.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle internen und externen Interessengruppen, einschließlich:
Mitarbeitende (Vollzeit, Teilzeit, freie Mitarbeit)
Kund:innen und Auftraggeber:innen
Lieferant:innen und Dienstleister:innen
Geschäftspartner:innen
Mitglieder der lokalen Gemeinschaft und die allgemeine Öffentlichkeit
1. Was kann gemeldet werden?
Wir ermutigen zur Meldung von Anliegen, die sich auf folgende Bereiche beziehen:
Ethisches Fehlverhalten (z. B. Betrug, Korruption, Bestechung)
Verstöße gegen Umwelt- oder Nachhaltigkeitsstandards
Verletzung von Menschenrechten oder Arbeitsrechten
Rechtswidriges Verhalten am Arbeitsplatz
Verstöße gegen unsere Richtlinien, Verhaltensregeln oder vertragliche Vereinbarungen
Diskriminierung oder Belästigung
2. Kriterien für die Annahme einer Beschwerde
Eine Beschwerde wird von uns angenommen und untersucht, wenn alle drei folgenden Kriterien erfüllt sind:
Bezug zu labor b Das Anliegen betrifft das Handeln, die Entscheidungen oder das Umfeld von labor b.
Ausreichende Beschreibung Der Sachverhalt ist so dargestellt, dass eine Prüfung möglich ist – auch bei anonymer Einreichung.
Guter Glaube Die Meldung erfolgt in gutem Glauben und nicht mit dem Ziel, einer anderen Person zu schaden.
Beschwerden, die keinen Bezug zum Handeln von labor b haben oder offensichtlich nicht in gutem Glauben eingereicht wurden, werden nicht als solche angenommen.
3. Beschwerde einreichen
Beschwerden werden per E-Mail entgegengenommen. Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt so genau wie möglich – Angaben zu Vorfall, Datum, Ort und ggf. Nachweise helfen bei der Bearbeitung. Eine anonyme Einreichung ist möglich.
E-Mail (Betreff: „Vertraulich – Beschwerde/Hinweis"): hinweis@laborb.de
4. Ablauf & Kommunikation
Wir halten die beschwerdeführende Person aktiv über jeden Schritt informiert – von der Eingangsbestätigung bis zum abschließenden Ergebnis.
Schritt 1 – Eingangsbestätigung
Wir bestätigen den Eingang der Beschwerde schriftlich.
Frist: Innerhalb von 3 Werktagen
Kommunikation: Bestätigungs-E-Mail an die beschwerdeführende Person
Schritt 2 – Erstprüfung & Zulässigkeitsentscheidung
Wir prüfen, ob die Beschwerde die Annahmekriterien erfüllt, und benennen eine fallverantwortliche Person.
Frist: Innerhalb von 14 Werktagen
Kommunikation: Mitteilung über Annahme oder – bei Ablehnung – schriftliche Begründung
Schritt 3 – Untersuchung
Eine sorgfältige, unparteiische Untersuchung wird eingeleitet. Bei Bedarf werden interne oder externe Fachpersonen hinzugezogen.
Frist: Innerhalb von 30 Kalendertagen
Kommunikation: Statusmitteilung alle 14 Werktage
Schritt 4 – Ergebnis & Lösung
Das Untersuchungsergebnis und die getroffenen Maßnahmen werden schriftlich mitgeteilt. Wir bestätigen ausdrücklich, wenn eine Lösung erreicht wurde.
Frist: Je nach Komplexität des Falls
Kommunikation: Abschlussmitteilung mit Ergebnis und ggf. Maßnahmen
Verantwortlichkeiten
Fallverantwortliche Person: Simon Busse (Geschäftsführung) – koordiniert Kommunikation und Prozess
Untersuchungsteam: Intern oder extern, je nach Art des Anliegens
Maßnahmen gegenüber Dritten: Bei festgestelltem Fehlverhalten durch Lieferant:innen, Kund:innen oder Partner:innen kann labor b die Zusammenarbeit beenden, Behörden einschalten oder künftige Zusammenarbeit ausschließen.
5. Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern
Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
labor b duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben eine Beschwerde einreichen – unabhängig vom Ausgang der Untersuchung. Vergeltungsmaßnahmen umfassen unter anderem: Kündigung oder Benachteiligung im Beschäftigungsverhältnis, Belästigung oder Einschüchterung sowie Vertragskündigung oder Ausschluss von künftiger Zusammenarbeit.
Kontrollmechanismen zum Schutz der Hinweisgebenden
Zugang zu Beschwerdedetails haben ausschließlich Personen, die direkt an der Untersuchung beteiligt sind. Identitäten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder auf gesetzliche Anforderung hin offengelegt.
Eine anonyme Einreichung ist jederzeit möglich. Das Verfahren läuft auch ohne Angabe persönlicher Daten.
Verstöße gegen die Vertraulichkeitspflicht oder Vergeltungshandlungen werden konsequent geahndet.
Konsequenzen bei Vergeltungsmaßnahmen
Mitarbeitende: Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung
Lieferant:innen / Kund:innen: Vertragskündigung und dauerhafter Ausschluss
Partner:innen: Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung
labor b verpflichtet sich, alle Hinweisgebenden aktiv vor Nachteilen zu schützen, die aus der Nutzung dieses Verfahrens entstehen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung.
6. Zugänglichkeit & Überprüfung
Diese Richtlinie ist öffentlich zugänglich unter laborb.de/beschwerdeverfahren.
Die Richtlinie wird jährlich oder bei wesentlichen rechtlichen, regulatorischen oder organisatorischen Änderungen überprüft.